Verkehrskonzept für die stimo arena während der Eishockey-Saison 23/24 und Grossanlässen

6. September 2023
In diesem Jahr werden verkehrspolizeiliche Massnahmen zum Schutz der Anwohner/innen im Quartier Schluefweg und Bramen/Waldeggweg umgesetzt.

Um den Anwohner/innen rund um die stimo arena sowie das Zentrum Schluefweg etwas mehr Ruhe zu gönnen und weiterhin zu gewährleisten, dass diese ihre Fahrzeuge auf ihren privaten oder öffentlichen Parkplätzen ordnungsgemäss parkieren können, wird bei einer erwarteten Zuschauerzahl über 1000 eine Zone um das Zentrum Schluefweg/stimo arena vom Verkehrsdienst abgesperrt. Im letzten Jahr wurde versuchsweise das Quartier Spitz nicht gesperrt, auch bei den Spielen, bei denen eine noch grössere Besucheranzahl erschien, als erwartet. Die Erfahrung zeigt, dass die Vorteile einer Nichtsperrung in den äusseren Quartierstrassen überwiegen. Die berechtigten Motorfahrzeuglenkende mussten keine Bewilligungen einholen bzw. vorweisen und die Besucher/innen der Anwohner/innen mussten nicht ausserhalb der gesperrten Zone parkieren. Ein Suchverkehr der motorisierten Zuschauer/innen im Quartier blieb aus verschiedenen Gründen aus. Gründe sind sicher, dass wesentlich mehr Matchbesucher/innen mit dem ÖV anreisen wie in den früheren Jahren und die Parkplätze bereits mit den Dauerparkbewilligungen belegt sind. Das Verkehrskonzept beinhaltet somit die frühzeitige, temporäre Sperrung vor Spielbeginn auf den Zufahrtsstrassen Schluefweg, Schwimmbadstrasse, Bramenring und Waldeggweg.
 

Bezug der Zufahrtsbewilligung 2021-2024

Die Zufahrtsbewilligungen können Anwohner/innen mit einem Garagen- oder Privatparkplatz auf Gesuch hin (am Schalter, E-Mail oder Schreiben) kostenlos beziehen, wobei folgende Bedingungen nachweisbar erfüllt sein müssen:

  • Wohnort im betroffenen Quartier
  • Privater Parkplatz/Garagenplatz im betroffenen Quartier

Die Zufahrtsbewilligung wird nur an Anwohner/innen abgegeben, welche bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind und im betroffenen Quartier wohnen; ausgestellt auf das Kontrollschild des auf sie lautenden leichten Motorwagens. Pro Privatparkplatz wird eine Zufahrtsbewilligung erteilt.
 

Abgabestelle

Stadt Kloten, Abteilung Sicherheit, Dorfstrasse 58, 8302 Kloten, E-Mail sicherheit@kloten.ch
 

Mitzubringen oder per E-Mail an sicherheit@kloten.ch einzureichen

  • Kopie Fahrzeugausweis
  • Nachweis Privatparkplatz/Garage (z.B. Mietvertrag Parkplatz)

Bei schriftlicher Einreichung des Gesuchs sowie den notwendigen Unterlagen bitte auch Name/Vorname, Wohnadresse und Telefonnummer vermerken. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die Zufahrtsbewilligung postalisch zugestellt.
 

Schalter-Öffnungszeiten Abteilung Sicherheit

MO – MI                08.00 – 12.30 Uhr
DO                         13.30 – 18.30 Uhr
FR                          08.00 – 12.30 Uhr

siehe auch https://www.kloten.ch/aemter/3602

Diese Dienstleistung bringt den Anwohner/innen der betroffenen Quartiere an den Matchabenden grosse Erleichterung. Die Massnahmen beinhalten jedoch nicht nur Vorteile: An den Matchabenden haben beispielsweise motorisierte Besucher/innen der Anwohner/innen ca. zwei Stunden vor Spielbeginn keine Zufahrt mehr zum Quartier und müssen ihre Fahrzeuge anderweitig parkieren. Gemäss Erfahrung überwiegen jedoch im nahangrenzenden Quartier die Vorteile, da mit diesem Regime der Suchverkehr und der Lärm stark reduziert wird.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit, Tel. 044 815 14 22 oder sicherheit@kloten.ch

Bild
Die Zufahrt während des temporären Fahrverbots wird nur den Fahrzeuglenkenden gestattet, welche eine digitale Parkbewilligung der Blauen Zone B, eine spezielle Berechtigungskarte oder die Zufahrtsbewilligung 2021-2024 vorweisen können. (Bild: maps.zh.ch / Abteilung Sicherheit)