Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet von Kloten
Die für Feuerverbote im Wald zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben am 26. Juni 2026 die Gefahrensituation als gross eingestuft (Gefahrenstufe 4 von 5). Das Feuerverbot gilt bis 50 m Abstand zum Wald, weshalb ein Teil des Siedlungsgebietes von Kloten bereits vom generellen Feuerverbot betroffen ist.
Infolge der anhaltenden Trockenheit hat die Stadt Kloten für ihr Gemeindegebiet entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.
Das allgemeine Feuerverbot gilt ab Donnerstag, 23. Juli 2026 12.00 Uhr und beinhaltet folgende Regelungen:
- Keine offenen Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen).
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
- Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
- Keine Höhenfeuer abbrennen.
- Keine Fackeln anzünden.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas- oder Elektrogrills.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch die städtischen Behörden (Information auf der Webseite der Stadt Kloten: www.kloten.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Die Stadt Kloten bittet die Bevölkerung um Verständnis und wünscht schöne Sommerferien und einen stimmungsvollen 1. August!