Feuerverbot in der Badi
Seit dem 26. Juni gilt im Kanton Zürich ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Dies betrifft bis auf Wiederruf auch die Feuerstellen im Freibad, weil diese weniger als 50 Meter vom Wald entfernt sind. Die Stadt Kloten hat die Massnahme zusätzlich verschärft und sich für ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot entschieden (mehr in dieser News).
Leider können die Gäste also im Freibad, bis der Kanton diese Massnahme aufhebt, nicht grillieren. Der Kiosk steht den Badegästen zur Verfügung und Picknicken ist erlaubt.